Menschenrechte

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Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen unabhängig von seiner Stellung zugute kommen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräusserlich und unteilbar sind. Dabei werden drei Arten von Menschenrechten unterschieden: die politisch-bürgerlichen Freiheitsrechte, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie die «neuen» Rechte, wie das Recht auf Entwicklung oder das Recht auf eine gesunde Umwelt. Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen und internationalen Abkommen werden die Menschenrechte als einklagbare Rechte ausgestaltet.

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