Entwicklungshilfe

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Seit den 1990er Jahren wird für den Ausdruck «Entwicklungshilfe» der Begriff «Entwicklungszusammenarbeit» verwendet. Grund dafür ist, dass das Wort «Entwicklungshilfe» ein paternalistisches Verhältnis impliziert, während der Begriff «Entwicklungszusammenarbeit» ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Gebern und Nehmern ausdrückt. Entwicklungshilfe bezeichnet das gemeinsame Bemühen von Industrieländern und Entwicklungsländern, weltweite Unterschiede in der sozioökonomischen Entwicklung und in den allgemeinen Lebensbedingungen dauerhaft und nachhaltig abzubauen. In der Entwicklungshilfe wird zwischen öffentlichen (Bund, Kantone und Gemeinde) und privaten (Hilfswerke) Akteuren unterschieden. Das Development Assistance Committee (DAC) der OECD definiert die Kriterien der öffentlichen Entwicklungshilfe (Official Development Assistance ODA).

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